Der Klimarat ist demokratisch nicht legitimiert

Argument: Demokratiepolitischer Systembruch: Der Klimarat ist eine für Klimaschutz zuständige Volksvertretung parallel zum Nationalrat, die durch keine Wahl legitimiert ist.

Gegenargument: Der im KSG-Entwurf vorgesehene Klimarat ist ein Gremium aus 100 Bürger:innen. Die Auswahl soll ein möglichst breites Spektrum der Bevölkerung abdecken ORF, 09.03.2021. Der Klimarat hat nur das Recht, Vorschläge zu unterbreiten. Gesetzgeberische Tätigkeit liegt weiterhin beim Nationalrat. Die Vorschläge selbst werden wiederum unter Einhaltung demokratischer Spielregeln erarbeitet. Grundsätzlich fördert die Bürger:innenbeeteiligung das Bewusstsein für Demokratie und gibt Bürgern auch ein Feedback ihrer Bereitschaft für die Allgemeinheit einen Beitrag geleistet zu haben. Gleichzeitig ist das Instrument des Bürger:innenrates auch sinnvoll, wenn die Gemeinde oder sonstige Institution dies mitträgt, dass Vorschläge auch qualitativ bedacht sind und nicht zufällig zustandekommen, oder durch Lobbyismus zustande gekommen sind. Demokratie ist eine Form des staatlichen Zusammenlebens, in der die Souveränität des Bürgers zum Ausdruck kommen sollte. Dies kann einerseits durch die Wahl der Vertretungen geschehen, als auch durch Beteiligungen der Bürger in verschiedensten Formen.

Die Vorgehensweise des BÜRGER:INNENRATES ist ein demokratischer Prozess, der, an vielen Orten bereits erprobt, die Wünsche und Fragen der Bürger:innen an die Politiker:innen heranzutragen hilft oder auch Lösungen an diese vorschlagen lässt. Gleichzeitig ist damit die Beteiligung der Bürger:innen am demokratischen und politischen Prozess gegeben und führt gleichzeitig damit zu einer Stärkung der Demokratie in unserem Land. Vrlbg-Bürgerrat_Handbuch-Bürgerbeteiligung

Die Idee des Bürgerrates, geht von der Annahme aus, die Bürger:innen stärker in den politischen Prozess mit einzubeziehen. Das ist nicht nur eine faktische Stärkung der Demokratie oder des demokratischen Gedankens, sondern ist ein Weg, aktuellen Fragen zu einem lokalen, regionalen oder auch landesweiten Thema effektiv zu bearbeiten. Um ein möglichst breites Spektrum der Meinungen abzubilden, ist für eine Bürger:innenbeteiligung ein mehrstufiges Verfahren sinnvoll. Der „Bürger:innen-Rat“ ist eine Vorgehensweise, um einen partizipativen Prozess zur Weiterentwicklung der Demokratie anzustoßen. Bürgerbeteiligung bedeutet die Möglichkeit aller betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger, ihre Interessen und Anliegen bei öffentlichen Vorhaben zu vertreten und einzubringen. Öffentlichkeitsbeteiligung bedeutet, dass sich neben Bürgerinnen und Bürgern auch Interessensgruppen wie die Kammern oder NGOs („Non-Govermental Organisations“ z.B. Umweltschutzorganisationen) beteiligen können. Wesentlich ist die politische Diskussion, die u.a. in Vorschlagsrechten und Prüf- bzw. Kontroll- und Einspruchsverfahren gegeben sein sollte. Dies betrifft vor allem die Bereiche, in denen wir Bürger direkt betroffen sind. Umwelt, Verkehr, Gesundheit, Bildung, Gerechtigkeit und Menschenrechte. Dazu gehören bspw. der Schutz unserer Landschaft, der Entwicklung im Bildungsbereich und Betreuung, Psychologische Dienstleistungen an Kindern, Gleichberechtigung aller in Österreich lebenden Menschen. Ein Werkzeug dies umzusetzen ist der Bürger:innenrat, der als waches Organ am politischen Leben teilnimmt.

https://www.buergerrat.de/ https://zukunftsrat.at/der-buergerrat/buergerinnen-rat-juni-2021/ https://zukunftsrat.at/der-buergerrat/vorbild-prozesse/